
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV, www.bsv.admin.ch) hat für bestimmte Behinderteneinrichtungen in der Schweiz 24 qualitative Bedingungen erlassen (Anhang 2 zum Kreisschreiben vom 1. Jan. 2007). Diese betreffen einerseits das Qualitätsmanagement der Einrichtungen und andererseits ihre Organisation, Personal und Klientel. In vielen Kantone ist eine Zertifizierung nach BSV/IV 2000 noch immer Voraussetzung und Grundlage für eine Subventionierung.
Eine Zertifizierung nach "Wege zur Qualität" bzw. BSV/IV 2000 ist sowohl einzeln als auch kombiniert möglich.